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Weiterhin FFP2-Maskenpflicht in Arzt- und Zahnarztpraxen

Bis voraussichtlich 07. April 2023 besteht die FFP2-Maskenpflicht. Wir dürfen Sie nur mit FFP2-Maske in unsere Räume lassen. Eine einfache chirurgische Maske reicht leider nicht aus. Das gilt für Patienten als auch Begleitpersonen.

Wünschen Sie mehr Informationen? Fragen Sie einfach unser Praxisteam.